Sommer 2026

Ortsgericht Schierstein wieder komplett

Ortsgericht Schierstein

Am 17. März 2026 wurde Frederik Trumza von Herrn Vogt, dem Präsidenten des Amtsgerichts Wiesbaden, als neuer Ortsgerichtsschöffe für Schierstein vereidigt.

Herr Trumza folgt auf Berthold Günster, der sein Amt mit dem Ende der Amtszeit im Dezember 2025 niedergelegt hat. Das Ortsgericht Schierstein dankt ihm für sein langjähriges und engagiertes Wirken. Über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg hat er das Gremium mit großem Einsatz unterstützt.

Gut vernetzt und fachlich erfahren

Frederik Trumza lebt seit mehr als 20 Jahren in Schierstein und kennt den Stadtteil gut. Als Immobilienkaufmann bringt er zudem fachliche Erfahrung für sein neues Ehrenamt mit. Das Team des Ortsgerichts freut sich auf die Zusammenarbeit und auf die Unterstützung, die er in das Gremium einbringen wird.

Wahl und Vereidigung

Der Vereidigung ging die Wahl durch den Ortsbeirat Schierstein und die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden voraus. Die Bestellung und Vereidigung erfolgten anschließend im Amtsgericht. Das Vorschlags- und Wahlrecht liegt bei den kommunalen Gremien, die Ortsgerichte stehen jedoch unter der Fachaufsicht der Justiz. Ihre Verwaltung und Organisation ist durch das Rechtsamt der Stadt sichergestellt.

Bei der Vereidigung waren daher neben dem zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts auch ein Vertreter des Rechtsamts und Mitglieder des Ortsgerichts anwesend. In der kleinen Feierstunde wurde dann die Ausbildung der Ortsgerichtsschöffen und die Ausstattung der Ortsgerichte angesprochen. Erste Ergebnisse zeigen sich bereits; im Laufe des Jahres sollen die Ortsgerichte digital werden…

Die Aufgaben des Ortsgerichts

Ein zentraler Service des Ortsgerichts ist die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften (Kopien). Für die Bürgerinnen und Bürger ist das besonders praktisch, weil die öffentliche Unterschriftsbeglaubigung in Hessen die erforderliche notarielle Mitwirkung ersetzt (Ortsgerichte gibt es nur in Hessen).

Diese Beglaubigungen sind vor allem in folgenden Fällen wichtig:

  • Eintragungs- oder Löschungsbewilligungen beim Grundbuchamt
  • Anmeldungen für das Handels- oder Vereinsregister
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Wichtig ist außerdem: Für die Beglaubigung von Abschriften von Urkunden oder Zeugnissen muss immer das Original vorgelegt werden. Personenstandsurkunden wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden können vom Ortsgericht nicht beglaubigt werden.

Auch die Schätzung von Gebäuden und Grundstücken gehört zu den häufig genutzten Aufgaben des Ortsgerichts. Dazu zählen bebaute und unbebaute Grundstücke (wie Gärten, Weingärten Ackerland). Die Schätzung erfolgt auf Antrag der Berechtigten.

Über das Ergebnis wird eine Schätzungsurkunde ausgestellt. Diese hat denselben Rang wie eine Urkunde von öffentlich bestellten Sachverständigen. In solchen Fällen wirken drei Mitglieder des Ortsgerichts mit und unterzeichnen die Urkunde gemeinsam.

Für die Schätzung fallen – abhängig vom Verkehrswert – Gebühren und Auslagen nach der geltenden Gebührenordnung an. Das Ortsgericht kann Anträge jedoch auch ablehnen.

Aufgaben der Ortsgerichte

  • Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Schätzungen von Gebäuden und Grundstücken
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen

Das Ortsgericht Schierstein finden Sie im Rathaus, Karl-Lehr-Str. 6, 1. OG immer montags von 17 bis 18 Uhr.

Termine

  • 17.03.2026 – Vereidigung von Frederik Trumza als Ortsgerichtsschöffe (Amtsgericht Wiesbaden)
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